Neue Abschreibungsregelung macht 3D-Druck attraktiver
Investitionen lohnen sich jetzt mehr denn je: Neue Abschreibungsregelung macht 3D-Druck attraktiver
Deutschland braucht Investitionen – und setzt jetzt gezielt Anreize. Mit dem neuen „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“, das am 4. Juni 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und inzwischen vom Bundestag sowie Bundesrat verabschiedet wurde, sollen Unternehmen ab dem 1. Juli 2025 massiv entlastet werden.
Was ändert sich konkret?
Kernstück des Gesetzes ist ein echter Investitions-Booster – besonders interessant für Unternehmen, die in moderne Technologien wie 3D-Druck investieren wollen:
📌 Degressive Abschreibung von 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter
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Start: 1. Juli 2025
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Ende: 31. Dezember 2027
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Was bedeutet das? Unternehmen können künftig 30 % der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuerlich geltend machen. In den Folgejahren sind weitere 30 % des jeweils verbleibenden Buchwerts abschreibbar.
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Diese sogenannte degressive Abschreibung (AfA) ersetzt die übliche lineare Abschreibung und beschleunigt so die steuerliche Entlastung.

Warum das besonders für Investitionen in 3D-Druck-Technologien interessant ist
Unternehmen, die in additive Fertigung, Prototyping, Werkzeugbau oder kleinserientaugliche Produktionsanlagen investieren wollen, profitieren besonders von dieser Änderung:
- Schnelle steuerliche Entlastung
- Frühzeitige Amortisation der Investition
- Höherer finanzieller Spielraum für Innovation
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können sich so moderne Produktionsmittel wie 3D-Druckanlagen leichter leisten – mit sofort spürbarem steuerlichen Vorteil.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für sie zu investieren
Die Kombination aus degressiver Abschreibung, Körperschaftsteuersenkung und gezielten Investitionsanreizen macht 2025–2027 zu einem strategisch optimalen Zeitraum, um in zukunftsfähige Technologien wie den 3D-Druck zu investieren.
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